FID-Inkasso, Nürnberg

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Forderungen national

   FID Inkasso GmbH
   Fränkischer Inkassodienst

Geschäftsführer Josef Riedl

   Löffelholzstraße 20, Haus 12
   90441 Nürnberg
   Tel.: (0911) 96 50 18-0
   Fax: (0911) 96 50 18-20

Über den BDIU

Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmer e.V.
Der BDIU ist mit 560 Mitgliedsunternehmen der größte Inkassoverband in Europa und der zweitgrößte weltweit. BDIU-Mitglieder führen pro Jahr über fünf Milliarden Euro für ihre Auftraggeber wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück. Als „Seismograf der Wirtschaft“ erkennen die Mitgliedsunternehmen Probleme beim Zahlungsverhalten sofort. Alle BDIU-Mitglieder unterliegen der strengen Berufsaufsicht durch den Verband – die Mitgliedschaft im BDIU gilt daher auch als Qualitätssiegel für eine seriöse Inkassotätigkeit.

IHK-Magazin "WIM - Wirtschaft in Mittelfranken" - Ausgabe 9/2012
Als Mittler fungieren

Für Firmen ist es zunehmend wichtig, liquide zu sein. Sobald eine fällige Forderung überschritten ist, kann diese an ein Inkassounternehmen zur Beitreibung übergeben werden. Zu den Kunden des Nürnberger Inkasounternehmens Adarna Inkasso GmbH gehören neben Versandhäusern und Banken auch Ärzte, Sportvereine sowie Online-Shops. Kernaufgaben sind das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren sowie das Telefon-Inkasso.
"Hierbei verstehen wir uns als Mittler zwischen Auftraggeber und Schuldner", so Geschäftsführer Josef Riedl, der sieben Mitarbeiter beschäftigt. Ein korrektes und seriöses Verhalten den Schuldnern gegenüber sei immer die wichtigste Prämisse.
Das Unternehmen, das 2008 gegründet wurde und Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. ist, bearbeitet auf Wunsch auch Insolvenzforderungen. Kooperation besteht mit einer Anwaltskanzlei in Nürnberg.

Inkassoverband fordert Aufsicht über Inkassounternehmen – „Verbraucher und Unternehmen müssen auf Inkasso als seriöse Dienstleistung vertrauen können"

Berlin, 13. Oktober 2011
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, fordert eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen. Die Behörden brauchen Instrumente, mit denen sie wirkungsvoll gegen Abzocker und unseriöse Geschäftemacher vorgehen können, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz am Donnerstag in Berlin. Das bringt Unternehmen und Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit mit seriösen Inkassodienstleistern.


Derzeit kann eine gültige Inkassoregistrierung laut Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) entzogen werden, wenn ein Inkassounternehmen dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erbringt. Der BDIU bemängelt, dass sich diese Vorschrift in der Praxis als ein stumpfes Schwert erwiesen hat. So haben die Behörden seit Bestehen des RDG im Jahre 2008 bislang lediglich dreimal Registrierungen widerrufen. Besser wären ein mit Auflagen verbundener abgestufter Sanktionskatalog und eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen, so BDIU-Präsident Spitz, wie es sie auch zu Zeiten des Rechtsberatungsgesetzes gegeben hat.


Gesetzliche Voraussetzungen für eine Registrierung als Inkassodienstleister sind strafrechtliche Unbescholtenheit und der Nachweis von geregelten wirtschaftlichen Verhältnissen. Außerdem müssen Inkassodienstleister Sachkunde in den einschlägigen Rechtsgebieten nachweisen sowie über mindestens zwei Jahre Praxis in der Forderungseinziehung verfügen. Es können sowohl Unternehmen als auch qualifizierte Personen registriert werden, die im Unternehmen tätig sind und für die die oben genannten Voraussetzungen gelten.


Einer freiwilligen beruflichen Aufsicht haben sich bereits jetzt alle Mitgliedsunternehmen des BDIU unterworfen. Sie sind verpflichtet zu einer ordnungsgemäßen, gewissenhaften und redlichen Berufsausübung, die die Interessen der Gläubiger und die Rechte der Schuldner gleichermaßen wahrt. Der Verband legt zum Beispiel Wert darauf, dass Inkassounternehmen die ihnen von den Gläubigern zum Einzug übertragenen Forderungen vor Geltendmachung einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen. Wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen haben, dürfen Verbandsunternehmen nicht für einen Auftraggeber tätig werden. "Diesen grundsätzlichen Verhaltenskodex nehmen wir sehr ernst", so Spitz. Verstößt ein BDIU-Mitgliedsunternehmen dagegen, wendet der Branchenverband einen abgestuften Sanktionskatalog an - von einer Rüge über eine Geldbuße bis hin zum Ausschluss aus dem BDIU. "Auftraggeber wissen dadurch, woran sie sind, und Inkassounternehmen vermeiden, sich durch die Geschäftsbeziehung mit dubiosen Dienstleistern möglicherweise sogar strafbar zu machen", unterstreicht Spitz. "Außerdem können sich Verbraucher bei Fragen zur Inkassosachbearbeitung eines Mitgliedsunternehmens vertrauensvoll an den Verband zur Klärung wenden."


Der BDIU regt an, die bis Juni 2008 im damals geltenden Rechtsberatungsgesetz geregelte Aufsicht über Inkassounternehmen und die hier enthaltenen Sanktionsmöglichkeiten auch in das Rechtsdienstleistungsgesetz zu übernehmen. "Das haben wir im Übrigen schon bei der Einführung des RDG so gefordert", betont Spitz. "Die Erfahrung von drei Jahren Rechtsdienstleistungsgesetz zeigt, dass eine Nachjustierung dringend notwendig ist - das ist im Interesse der Inkassowirtschaft, fördert die Rechtssicherheit für Gläubiger und trägt dazu bei, dass Verbraucher vor unseriösen Geschäftemachern geschützt werden können."

Über den BDIU
Der BDIU ist mit 560 Mitgliedsunternehmen der größte Inkassoverband in Europa und der zweitgrößte weltweit. BDIU-Mitglieder führen pro Jahr zwischen fünf und zehn Milliarden Euro für ihre Auftraggeber wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück. Also Seismograf der Wirtschaft erkennen die Mitgliedsunternehmen Probleme beim Zahlungsverhalten sofort. Alle BDIU-Mitglieder unterliegen der strengen Berufsaufsicht durch den Verband - die Mitgliedschaft im BDIU gilt daher auch als Qualitätssiegel für eine seriöse Inkassotätigkeit.

 

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